Wer bekommt Cannabis auf Rezept?
Es sind in der Regel unheilbar, chronisch Erkrankte, welchen Cannabis als Medikament verordnet wird. Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht.
Diese Patienten lassen sich in 5 Gruppen unterteilen:
- Patienten mit chronischen Schmerzen, dazu gehören auch Phantomschmerzen und Migräne
- Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
- Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
- Patienten mit chronisch, entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn.
- Krebs- oder HIV-Patienten.
Wie komme ich zu Cannabispräparaten auf Rezept?
- Schritt: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen und das Thema „Cannabis als Therapeutikum“.
- Schritt: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Antragsformular zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis. Manche Kassen bieten dieses auch als Download an.
- Schritt: Füllen Sie dieses Formular gewissenhaft selbst aus und lassen Sie es vom Arzt kontrollieren, abstempeln und unterschreiben. Oder füllen Sie es zusammen mit Ihrem Arzt aus. Anschließend an die Krankenkasse schicken.
- Schritt: Bei einer Kostenübernahme gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sich ein BTM- Rezept verordnen.
- Schritt Rezept bei der Apotheke einlösen oder online bei http://www.diehanfapotheke.de bestellen.
Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang erfolgen. Bei Hinzunahme des MDK beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist nur drei Tage. Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage als erteilt.
Sie können Sich von Ihrem Arzt auch ein Privatrezept über Cannabisblüten ausstellen lassen. Dann müssen Sie allerdings diese selber zahlen. Diese Variante ist geeignet für Patienten ohne Cannabis- Erfahrungen, Sie gibt Ihnen die Möglichkeit die Wirkung und Tauglichkeit der Cannabisblüten für sich zu testen, ohne den bürokratischen Aufwand einer Antragstellung zur Kostenübernahme von Cannabisblüten bei der Krankenkasse.
Das korrekt ausgefüllte Rezept
Bei der Rezeptprüfung sind folgende Informationen notwendig:
- Ausstellungsdatum: Das Rezept muss innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden.
- Angabe der Blütensorte: Die Cannabis-Sorte muss explizit genannt werden, da sich die Sorten in ihrem Wirkstoff-Gehalt unterscheiden. Eine reine Wirkstoffverordnung unter Angabe des THC-Gehalts ist nicht zulässig.
- Dosierungsangabe: Wurde die Gebrauchsanweisung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss die Anweisung der Apotheke zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Grund dafür ist die Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Fehlt eine zusätzliche schriftliche Anweisung, darf die Rezeptur bis zur Klärung nicht hergestellt werden.
- Arztstempel: Grundsätzlich darf jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen – ausgenommen davon sind Zahnärzte und Tierärzte, die nicht berechtigt sind, Cannabis als Medizin zu verschreiben.
- Menge/Höchstmengen: Die gesetzlich festgelegten Höchstmengen müssen eingehalten werden. (max. 100gr/ Monat)