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In der Urlaubszeit fragen sich insbesondere Cannabispatienten, ob reisen mit Cannabis möglich ist. Hier eine Antwort.

Reisen mit Cannabis: funktioniert dies?

Natürlich kann man auch als Cannabispatient, von Zoll und Polizei unbehelligt, auf Reisen gehen, ohne auf seine Medikamente verzichten zu müssen. Es müssen allerdings einige Dinge im Vorfeld beachtet und vorbereitet werden.

Zudem gilt dieses momentan pauschal nur für die Mitgliedsländer des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn). Man kann sich bei der Bundesopiumstelle, das erforderliche Formular herunterladen.

Dieses füllt man mit dem Arzt aus und lässt es vom örtlichen Gesundheitsamt beurkunden. Diese beurkundete Erlaubnis gilt immer für 30 Tage, und enthält unter anderem die für die Therapie erforderliche Menge und Bezeichnung des verordneten Cannabis.

Laut Gesundheitsamt lassen sich Berufspendler, welche im Ausland (z. Bsp.: Schweiz, Österreich) arbeiten, zwecks Einfachheit, gleich Formulare für 12 × 30 Tage ausstellen. So sparen Sie Zeit und können jederzeit, sicher mit den Medikamenten die Grenzen passieren.

Für andere Länder gelten andere Bestimmungen und Gesetze. Diese können Sie ebenfalls bei der Bundesopiumstelle oder in den jeweiligen Landesvertretungen in Deutschland erfahren. Im Zweifelsfall ist es angeraten, auf die Mitnahme von medizinischem Cannabis zu verzichten oder ein anderes Reiseziel auszusuchen.

Das detaillierte Vorgehen, Länderinformationen und die benötigten Formulare findet man auf der Homepage des Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte.

Wohin mit den Cannabisblüten, Koffer oder Handgepäck?

Die Cannabisblüten und alle für den Konsum benötigten Hilfsmittel, gehören ins Handgepäck. Tun Sie sich und den Zollbeamten den Gefallen, dass Sie alle notwendigen Papiere, also die Blüten, den Vaporizer und Ähnliches in einer kleinen separaten Tasche (z. B. extra Kulturbeutel) im Handgepäck, griffbereit, bei sich haben. Dieses erleichtert und beschleunigt das Prozedere am Flughafen. Sie müssen bei Auslandsfahrten die Blüten nicht explizit am Zoll anmelden.

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