Seit dem 10. März 2017 besteht das Cannabisgesetz. Dieses bietet die Möglichkeit, als Patient Cannabis auf Rezept für Therapiezwecke zu bekommen. Mittlerweile gibt es in Deutschland circa 200.000 Cannabispatienten. Doch wer hat überhaupt Aussichten und eine Chance darauf, medizinale Cannabisblüten zu bekommen?
Diese Frage möchten wir gerne in diesem Blog erörtern.
2017 wurde ein Ziel des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe definiert. Er sagte: „Schwerkranke“ Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann.“
Es wurden keine konkreten Krankheiten benannt. Es sind aber in der Regel unheilbar, schwerwiegend chronisch erkrankte Patienten, welchen Cannabis als Medikament verordnet wird. Cannabis ist aber fast immer eine Therapieoption der zweiten oder dritten Wahl. Das bedeutet, dass die Patienten laut Gesetz mit herkömmlichen Medikamenten austherapiert sind, der Patient also keine merkliche Verbesserung seiner Krankheitssymptome hat.
Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Jedoch lassen sich die Patienten in fünf verschiedene Patientengruppen unterteilen:
- chronische Schmerzpatienten
- Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
- Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
- Patienten mit chronisch, entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma oder Morbus Chron.
- Krebs-, oder HIV – Patienten.
Ärzte sind jedoch oftmals sehr zurückhaltend in der Beantragung und Aufklärung über medizinisches Cannabis. Es ist ein hoher bürokratischer Aufwand, mit einem Ertrag, welcher sich für den Arzt finanziell in keinster Weise lohnt.
Doch auch bei medizinischem Cannabis ist Vorsicht geboten und einiges zu beachten. Welche Risiken und Kontraindikationen es gibt, und wer besser die Finger davon lassen sollte, möchten wir nun aufzeigen.
Cannabis ist in der Schwangerschaft sehr kritisch und mit Vorsicht zu betrachten. Es ist wichtig, solch eine Therapie bei einer Schwangerschaft nur in engster Absprache und regelmäßigen Kontrollen mit einem Arzt des Vertrauens durchzuführen.
Auch in Kombination mit Alkohol sollte man sehr vorsichtig sein. Cannabis und Alkohol sind eine Mischung, welche sehr kontraproduktiv zueinander stehen. Von medizinischer Wirkung kann dann keine Rede mehr sein!
Für Kinder und Jugendliche ist Cannabis als Medikation selten eine Option. Bis zum 25. Lebensjahr (Adoleszens) ist der Mensch und vor allem das Gehirn in der Entwicklungsphase. In dieser Zeit entwickelt sich das Endocannabinoid System, welches ein wichtiger Bestandteil des Zentralen Nervensystems ist. Die Einnahme von Cannabinoiden beeinflusst diese Entwicklung und kann sie maßgeblich negativ beeinflussen. Auf dieses Thema werden wir in einem einzelnen Beitrag genauer eingehen.
Bei einigen kardiologischen Erkrankungen ist Cannabis oftmals kontraindiziert, oder nur unter engmaschiger Kontrolle durch die behandelnden Ärzte möglich.
Auch bei Patienten mit Schizophrenie und einigen anderen psychiatrischen Erkrankungen wird häufig von der Behandlung mit Cannabis abgeraten, da dieses die Problematik und Symptome verstärken und / oder neue auslösen könnte.