Cannabis auf Rezept

Cannabis auf Rezept

Wer bekommt Cannabis auf Rezept?

Es sind in der Regel, unheilbar, chronisch Erkrankte, welchen Cannabis als Medikament verordnet wird. Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht.
Diese Patienten lassen sich in 5 Gruppen unterteilen:

  • Patienten mit chronischen Schmerzen, dazu gehören Phantomschmerzen, Migräne oder Clusterkopfschmerzen.
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
  • Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
  • Patienten mit chronisch, entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn.
  • Krebs- oder HIV-Patienten.

Die Basis für einen Antrag auf Kostenübernahme

  • Die wichtigste Voraussetzung ist die gesicherte Diagnose mindestens einer schwerwiegenden, chronischen Erkrankung.
  • Unabdingbar für einen erfolgreiche Antragsstellung ist eine positive Einschätzung des Therapieverlaufes, durch den verordnenden Arzt.
  • Alle bisher in Anspruch genommen Therapien, sowohl medikamentöse, als auch alle anderen Therapien, wie zum Beispiel Physio-, Psycho- und Ergotherapien usw., müssen dokumentiert sein. Ebenso muss begründet werden, warum diese eventuell abgebrochen wurden!
  • Beispiele und Studien werden verlangt, in denen der Nutzen einer Cannabismedikation, bei vergleichbaren Krankheiten oder Symptomen, dargelegt wird!
  • Eine Cannabismedikation ist bei einigen Grunderkrankungen medizinisch ausgeschlossen.
    Dieser Ausschluss beinhaltet einige psychische Erkrankungen, wie schwere Persönlichkeitsstörungen, Psychosen und schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Klären Sie bitte dieses mit Ihrem Arzt vor der ersten Einnahme!

Cannabis ist in den seltensten Fällen die erste Therapieoption! Laut Gesetz ist es momentan für austherapierte Patienten bestimmt! Dass heißt im Klartext: Vor der Verschreibung sollte man andere Therapien ausprobiert haben!

Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang erfolgen. Bei Hinzunahme des MDK beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist nur drei Tage. Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage als erteilt.

Das korrekt ausgefüllte Rezept

Bei der Rezeptprüfung sind folgende Informationen notwendig:

  • Ausstellungsdatum: Das Rezept muss innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden.
  • Angabe der Blütensorte: Die Cannabis-Sorte muss explizit genannt werden, da sich die Sorten in ihrem Wirkstoff-Gehalt unterscheiden. Eine reine Wirkstoffverordnung unter Angabe des THC-Gehalts ist nicht zulässig.
  • Dosierungsangabe: Wurde die Gebrauchsanweisung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept kenntlich gemacht, so muss die Anweisung der Apotheke zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Grund dafür ist die Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Fehlt eine zusätzliche schriftliche Anweisung, darf die Rezeptur bis zur Klärung nicht hergestellt werden.
  • Arztstempel: Grundsätzlich darf jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen – ausgenommen davon sind Zahnärzte und Tierärzte, die nicht berechtigt sind, Cannabis als Medizin zu verschreiben.
  • Menge/Höchstmengen: Die gesetzlich festgelegten Höchstmengen müssen eingehalten werden.
(Quelle: https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/cannabis-verordnung-was-beachten-2032620)