Kaum eine Frage beschäftigt Cannabispatienten mehr als diese. Führerschein und Cannabis: darf ich als Cannabispatient noch Auto fahren?
Die Antwort zum Führerschein und Cannabis
Leider können auch wir Ihnen keine wirklich gültige Antwort geben. Wie für viele Patienten, Krankenkassen und Ärzte ist das Thema „Cannabis als Medizin“, auch für Instanzen wie die Polizei, neu. Bis jetzt gibt es nur Einzelfallentscheidungen.
Eines sollte aber jedem Cannabispatienten klar sein. Sicherheit geht vor!
Gerade in den Einschleichphasen des Medikamentes, empfehlen wir Ihnen:
Lassen Sie Ihr Auto bitte stehen!
Rechtliche Informationen
Zur rechtlichen Orientierung gibt es aber auch schon ein paar Informationen.
Auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE antwortete die Bundesregierung.
„Cannabispatientinnen und -patienten werden hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen bzw. die ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben. Grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikationen, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen. Bei einem Verstoß droht eine Strafbarkeit nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB). Den Cannabispatientinnen und -patienten droht keine Sanktionierung gemäß § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ (Drucksache 18/11485–2–Deutscher Bundestag–18. Wahlperiode)
„Welche Maßnahmen sollten Cannabispatientinnen und Cannabispatientenzum ordnungsgemäßen Führen eines Kraftfahrzeuges treffen, um bei Polizeikontrollen eindeutig zu belegen, dass sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt sind (z. B. Mitführen eines ärztlichen Gutachtens zum Führen eines Kraftfahrzeuges, Mitführen des Cannabisrezeptes, Bestätigungsschreiben der Cannabisverschreibung durch die Krankenkassen)?“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. März 2017 übermittelt. (Drucksache- 18/11701- Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode) übermittelt.
„Es wird empfohlen, dass Cannabispatientinnen und -patienten beim Führen eines Fahrzeugs eine zusätzliche Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes für die Cannabismedikation oder eine Bescheinigung des Arztes mitführen. Inwieweit das Betäubungsmittelrezept oder eine ärztliche Bescheinigung als ausreichend akzeptiert wird, kann nur durch die jeweiligen Bundesländer beantwortet werden.“ (Drucksache 18/11485–2–Deutscher Bundestag–18. Wahlperiode)
Ausführliche Informationen zum Thema MPU und Führerschein findet Ihr unter der Seite der Psychologischen Praxis Petra Daub. Die Seite hat sich auf dieses Thema spezialisiert.